11.02.2007, 00:01
Zitat:Die ganzen regelungen betreffen allerdings lediglich öffentliches, das heißt, bei ner Privaten Party, daheim, sonstwo privat an nciht öffentlichen plätzen kann dir keiner was wollen, egal was du machst bezüglich alk,..............................Nene so einfach ist das auch wieder nicht. Da machen sich deine Eltern dann strafbar. Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nennt man so was.
Nur mal angenommen du besäufst dich heimlich in dein Zimmer und bist so voll das du nicht mehr weist was du machst. Du gehst raus und fährst mit dem Rad gegen ein parkendes Auto. Der Besitzer sieht das und merkt auch das du sternhagel voll bist. Er ruft die Polzei die bringen dich nach Hause.
Was kommt als nächstes deine Eltern werden wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht dran kommen.
Zitat:HasenjägerJa ich habe ja noch ein paar Spinnen für dich
Ach, ja warum eigentlich nciht, zur stärkung, wenn mri schon die spinnen ausegehn,................
PS: Ich hab hier immernoch ne Bestellung von Dante auf 7548 Hasen, weiß einer, wo ich die hintun soll?
§spyder
Die Hasen darfst du zerlegen und in den Gefrierschrank packen.